18.11.2024 – AG München: Kein Schmerzensgeld nach Sturz im Bus, wenn Rentner sich nur mit einer Hand festhält

AG München vom 18.10.2024, Az. 338 C 15281/24

Ein 76-jähriger Fahrgast fuhr in einem Linienbus. Er hielt sich mit einer Hand an der Haltestange fest, während die andere Hand auf seinem Trolley lag. Ein Pkw kreuzte den Fahrweg des Busses in zu knappem Abstand, so dass der Busfahrer abrupt bremsen musste. Der Senior verlor das Gleichgewicht, konnte sich nicht halten und stürzte. Er verletzte sich und forderte von der Haftpflichtversicherung des kreuzenden Pkw Schmerzensgeld.

Diese lehnte ab und war der Ansicht, dass der Geschädigte den Schaden selbst verschuldet habe, da er sich nicht ordentlich festgehalten habe.

Das AG München gab der Versicherung recht.

Ein Fahrgast sei verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Im vorliegenden Fall seien sowohl Sitzplätze frei als auch die Haltestange mit beiden Händen greifbar gewesen.

Es sei im Stadtverkehr mit plötzlichen Bremsmanövern zu rechnen. Dabei sei die Sicherung mit nur einer Hand ungeeignet, ruckartige Bewegungen auszugleichen. Das Ablegen der anderen Hand auf dem Trolley sei eher eine zusätzliche Gefährdung als eine Sicherung. Das sei auch auf den Bildern zu sehen, auf welchen der Trolley sich auch in Bewegung setzte.

Das Verschulden des Fahrgasts sei daher als so hoch anzusetzen, dass die Versicherung des Pkw-Fahrers nicht hafte.